1. Bei Ausklinkhöhen von mehr als 760 m GND ist eine sichere Funkverbindung zwischen dem geschleppten Piloten und dem Windenführer, bzw. dem Startleiter erforderlich, um bei auftretenden Störungen, z.B. Annäherung anderer Luftverkehrsteilnehmer, jederzeit den Schleppvorgang abbrechen zu können.