1. Alle Piloten sind durch den Geländehalter oder seinem Stellvertreter auf die Besonderheiten des Fluggeländes hinzuweisen. 2. Die Lee-Einwirkungen des vorgelagerten Waldes sind zu beachten. 3. Es sind Windrichtungsanzeiger seitlich unterhalb der Startstelle in Richtung Wald aufzustellen, damit evtl. Verwirbelungen unterhalb der Startstelle vom Startplatz aus erkennbar sind. 4. Die Laubholzkultur, die sich unterhalb des Startplatzes befindet, ist mind. bis zum Jahr 2027 zu erhalten. 5. Es dürfen am Startplatz keine baulichen Veränderungen (keine Bodenbe-arbeitung, keine baulichen Anlagen) durchgeführt und keinerlei technische Vorrichtungen (z.B. Startrampen, Stellplätze) errichtet werden. 6. Kraftfahrzeuge (im Rahmen der forstrechtlichen Bestimmungen) dürfen nur auf befestigten Wegen geführt bzw. abgestellt werden.