1. Die Flugschüler müssen für Flüge vom Oberhang den Kurvenflug sicher beherrschen. 2. Die Wettersituation muss für Flugschüler geeignet sein. 3. Ohne Beherrschung des Kurvenflugs, dürfen Flugschüler nur am Unter-hang Startübungen durchführen. 4. Alle Piloten benötigen eine Einweisung hinsichtlich der Stromleitung. 5. Der Fluglehrer muss sich im Landebereich aufhalten 6. Es muss eine sichere Funkverbindung zwischen Fluglehrer und Flugschüler bestehen 7. Der Fluglehrer muss mit sichtbaren optischen Mitteln (Einweisungskellen) zusätzlich die Flugrichtung für die Flugschüler anzeigen. 8. Die beiden Feuchtstellen auf Flurstück Nr. 757, welche als Lebensraumtyp Nr. 7230 („Kalkreiche Niedermoore“) kartiert sind, dürfen durch den Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Die Flugschüler sind vor Beginn der Übungs-flüge auf die sensiblen Flächen hinzuweisen, so dass diese auf dem Rück-weg vom Lande- und Startplatz nicht betreten werden.