| Auflagen |
1. Wenn Flugschüler vom höchsten Punkt des Übungshanges aus starten, muss eine Funkverbindung zwischen Flugschüler und Fluglehrer bestehen.
2. Die Platzrunde vom Fluggelände Hörnle ist zu beachten. Wenn Piloten vom Startplatz Hörnle im Landeanflug sind, ist der Schulungsbetrieb kurzfristig einzustellen (der Landeplatz grenzt im Norden an).
3. Bei Schulungsbetrieb ist der Zugang zum Campingplatz abzusichern.
4. Da das Gelände leicht nach Westen abfällt, sind Flugschüler rechtzeitig zu korrigieren, um ein Abdrift nach Westen, wo sich Gebäude befinden, zu verhindern.
5. Das Lifthäuschen, welches sich im unteren Bereich der Landefläche befindet, ist zu entfernen, alternativ ist es bei Schulungsbetrieb mit geeignetem Material abzusichern.
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