1. Der Flugbetrieb darf aus Rücksicht auf die Brutzeit von Vögeln im März und April eines jeden Jahres nicht erfolgen.
2. Das Fluggelände darf von max. 3 Personen gleichzeitig und nur für Flugzwecke genutzt werden. Die Erlaubnis gilt nur für Mitglieder des Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs Höxter e.V..
3. Für die Naturschutzgebiete "Kalkmagerrasen bei Ottbergen und Bruchhausen" und "Nethe" gilt ein Überflugverbot unter 300m GND. |