Gelände-Details
Zurzeit keine Bilder oder Videos verfügbar
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
Nonroder Höhe
Änderung melden
Eignung
Hanggelände und Schleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Land
Deutschland
Höhendifferenz
351 m
Geländehalter
Ehrenfried Kai
Bemerkung
Übungshang mit 44m Höhendifferenz.
Das Fluggelände darf nur nach Rücksprache mit Geländehalter Kai Ehrenfried genutzt werden.
Anreise
Routenplanung mit Google Maps
Nonroder Höhe Hangstart
Änderung melden
Art des Geländes
Startplatz
Bundesland
Hessen
Gemeinde
64405 Fischbachtal
Koordinaten
N 49°45'17.70" E 8°49'33.01"
Höhe NN
351 m
Startrichtung
W
Erschließung
Hängegleiter
1- und 2-sitzig / Schulung
einfach
Gleitschirme
1- und 2-sitzig / Schulung
einfach
Bemerkung
Übungshang mit 44m Höhendifferenz
Nonroder Höhe Schlepp
Änderung melden
Art des Geländes
Schleppgelände
Bundesland
Hessen
Gemeinde
64405 Fischbachtal
Koordinaten
N 49°45'26.83" E 8°49'22.75"
Höhe NN
307 m
Startrichtung
W
Schlepplänge [m]
0
Mobile Abrollwinde?
Nein
max. Schlepphöhe [m]
150
Erschließung
per Auto, zu Fuß
Hängegleiter
1- und 2-sitzig / Schulung
einfach
Gleitschirme
1- und 2-sitzig / Schulung
einfach
Bemerkung
Anreise
Routenplanung mit Google Maps
Wetter
DHV-Wetter
Wetternetz (Tel)
Web-Cam
Ansprechpartner
Kai Ehrenfried
Tel: 0049 152 0174 7211 (auch kurzfristig)
E-Mail:
[email protected]
Informationen
https://gleitschirmschule-erlau.de/fluggelaende/
Bergbahn
Auflagen
1. Ausbildungsbetrieb darf nur bei für Flugschüler geeigneten Witterungsbe-dingungen erfolgen. 2. Kraftfahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Parkflächen (Wander-parkplatz Nonroder Höhe oder auf den Flächen des Bauernhofs Fam. Stöhr abzustellen). Die Zufahrt zum Startgelände ist unzulässig. Drachen-piloten ist die Zufahrt ausnahmsweise erlaubt ihre Flugausrüstung am Landeplatz abzuladen. Die Kraftfahrzeuge müssen direkt anschließend wieder auf dem Parkplatz abgestellt werden. 3. Auf dem Gelände dürfen keine Landschaftsveränderungen durchgeführt werden. Die Nutzung der Wiesenbereiche erfolgt nach der Mahd in Ab-stimmung mit dem Geländeeigentümer. 4. Es gelten die im Antrag (Beiblatt Naturschutzerklärung) genannten Be-schränkungen der Flugtage / Jahr und Anzahl der Piloten. 5. Die Flugbetriebsordnung „Nonroder Höhe“ vom 12.2.2018 ist zu beach-ten. Insbesondere ist der Flugbetrieb bei der Eigentümerin anzumelden. Sind mehrere Flugschulen / Piloten anwesend, müssen sich diese unter-einander abstimmen. Für die Hangnutzung (auch Groundhandling oder Laufübungen) ist eine klare Absprache untereinander notwendig. 6. Windenschleppstarts dürfen nur in Westrichtung durchgeführt werden. Maximale Ausklinkhöhe 150 m GND.
Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.
Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.
Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an:
[email protected]
.
Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -