1. Ausbildungsflüge dürfen nur bei schwachen, nördlichem Wind durchgeführt werden. 2. Die Witterungsbedingungen müssen für Flugschüler geeignet sein. 3. Zur am Hang befindlichen Hofzufahrtsstraße ist ausreichender Abstand zu halten. 4. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen und die Besonderheiten des Hanges. 5. Bei Flügen vom Oberhang ist zwingend sicherzustellen, dass die Piloten den Kurvenflug beherrschen und die Straße nicht überfliegen. Es ist zudem sicherzustellen, dass zwischen Fluglehrer und Flugschüler eine funktionie-rende Funkverbindung besteht. 6. Die Straße darf nicht überflogen werden.