1. Alle Piloten müssen vor dem ersten Flug vom Geländehalter eine Einweisung in die geländespezifischen Besonderheiten erhalten. 2. Gegebenenfalls ist der Auslege- und Startbereich gegen unbefugten Zutritt bei Flugbetrieb mit geeigneten Mitteln (z.B. Baustellenband, etc.) zu kennzeichnen. 3. Start nur mit ausreichend Vorwind. Die Sicherheitsmindesthöhen zu Gebäuden, Straßen, Stromleitungen, etc. sind während des gesamten Fluges gemäß Flugbetriebsordnung (FBO) und § 37 LuftVO zwingend einzuhalten. 4. Ohne das Auffinden von Aufwinden nach dem Start, ist der Hang rechtzeitig und mit einer ausreichenden Höhe in Richtung Landeplatz zu verlassen, damit Bundesstraße und Saale mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen überquert und der Landeplatz sicher erreicht werden kann. 5. Bei Doppelsitzerflugbetrieb ist sicherzustellen, dass die Piloten über die notwendigen Fertigkeiten für einen sicheren Schneisenstart verfügen.