1. Einzelne Bäume seitlich des Abflugbereichs behindern den Hangsegelbereich. Deshalb ist das Hangsegeln unmittelbar nach dem Start zu unterlassen. 2. Der Flugweg ist nach dem Startvorgang über die Schneise in Richtung Landeplatz durchzuführen. Das Eindrehen in die Thermik sollte nur im unte-ren Waldkantenbereich erfolgen. 3. Überschüssige Höhe vor der Landung ist außerhalb der Schneise abzu-bauen. Mit Turbulenzen und Seitenwindeinfluss im Landebereich muss ge-rechnet werden. 4. Es sind im Start- und Landebereich sowie im Schneisenbereich mehrere Windrichtungsanzeiger anzubringen, um den wahren Wind anzuzeigen. 5. Alle Piloten müssen vom Halter vor dem ersten Start mit den Besonderheiten des Geländes vertraut gemacht und eingewiesen werden. 6. Auf den Flächen besteht ein Befahrungsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. 7. Eine starke Beanspruchung der Wiesenbereiche ist zu vermeiden (insbe-sondere Flurstück 602/2). 8. Die am Landeplatz angrenzende Streuobstwiese (Flurstück 602/1) darf nicht beeinträchtigt werden.