1. Nutzung nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit Verein.
2. Nutzung nur vom 1.Oktober bis 28.bzw. 29. Februar (wg. Brutzeit bzw. Pferdebeweidung).
3. Parken der Autos: „Geraffel“ kann zum Fluggelände gefahren werden. Danach Auto auf Parkgelände abstellen (siehe Plan, ca. 400 m).
4. Absperrung des Weges (siehe Plan).
5. Ggf. Zaun der Pferdekoppel vor Flugbetrieb umlegen und nach Flugbetrieb wieder aufstellen.
6. Nur Gleitschirmbetrieb möglich (keine Tandem, keine Drachen).
|