1. Starts und Landungen sind nur möglich, wenn der Bewuchs der landwirt-schaftlichen Flächen dies zulässt. 2. Zu den angrenzenden Straßen ist ein vertikaler und horizontaler Mindestab-stand von 50 m einzuhalten. 3. Der Luftraum C beginnt bereits in 3.500 ft MSL. Aus Gründen der allge-meinen Sicherheit sollte auf dem Gelände nicht höher als 3.000 ft MSL ge-flogen werden.