1. Es darf nur bei richtiger Anströmung am Hang gestartet werden. 2. Alle Piloten/Flugschüler sind auf die mögliche Leegefahr im Bereich der Waldkante hinzuweisen. 3. Schulungsbetrieb ist nur mit zwei Fluglehrern gestattet. 4. Bei zu geringer Höhe nach dem Start muss rechtzeitig am Hang gelandet werden. 5. Flüge bei Föhnlagen sind nicht gestattet. 6. Vor dem Start ist am Landeplatz eine ausführliche Einweisung der Flugschüler/Piloten durch den Geländehalter erforderlich. Auf mögliche Gefahren (Straße, Bach) ist hinzuweisen.