1. Vorm Start sind alle Flugschüler/Piloten speziell im Landebereich durch den Geländehalter einzuweisen. Auf Hindernisse und Gefahren (Straße, Bach etc.) ist hinzuweisen. 2. Schulungsbetrieb ist nur mit Funkausrüstung gestattet. 3. Bei thermischen bzw. windigen Verhältnissen sind keine Flüge gestattet und der Flugbetrieb einzustellen. 4. Bei Leesituation ist die Schulung abzubrechen. 5. Flugaufträge sind nicht gestattet.