1. Da der Startplatz sehr eng ist, ist eine Einweisung der Piloten vor dem ersten Flug vom Geländehalter in die geländespezifischen Besonderheiten er-forderlich. Der Geländehalter achtet darauf, dass die Piloten über das nötige Können verfügen, um auf der begrenzten, steilen Fläche starten zu können. 2. Gegebenenfalls ist der Auslege- und Startbereich gegen unbefugten Zutritt bei Flugbetrieb mit geeigneten Mitteln (z.B. Baustellenband, etc.) zu kenn-zeichnen.