| Auflagen |
1. Am Start- und Landeplatz sind keinerlei Geländeveränderungen (Bodenauf- oder –abtrag, Planierung oder Nivellierung von Flächen) oder Flächenbe-festigungen zulässig.
2. Die Aufstellung von Infrastruktureinrichtungen oder baulichen Anlagen (z.B. Rampen, Schutzhütten, mobile Toiletten / Dixi-Toiletten, Lager- / Geräte-schuppen, Wohnwagen) sowie Freizeiteinrichtungen (fest montierte Bänke und Tische, Grill- / Feuerstellen, etc.) ist unzulässig.
3. Es dürfen keine KFZ-Stellplätze angelegt werden. Die im Antrag angege-benen Parkmöglichkeiten sind zu nutzen.
4. Es dürfen keine motorbetriebenen Fluggeräte genutzt werden.
5. Der mit dem Flugbetrieb zusammenhängende KFZ-Verkehr ist auf das un-bedingt notwendige Maß zu begrenzen.
6. Das Befahren der Landefläche mit PKW ist nicht erlaubt.
7. Die Durchführung von Veranstaltungen, welche über den normalen Flugbe-trieb hinausgehen oder Publikum anziehen (Wettbewerbe, Tag der offenen Tür, usw.), ist nicht zulässig.
8. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Abflugbereich hindernisfrei ist (ggf. Rückschnitt von Gehölzen, Entfernen des Holzstapels).
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