Gelände-Details

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Jägerberg
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz161 m
GeländehalterDrachen- und Gleitschirmfliegerclub Jena e.V.
BemerkungWetterinfos gibts hier: http://www.findu.com/cgi-bin/wxpage.cgi?call=db0tbg&units=metric&last=12
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Jägerberg StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandThüringen
Gemeinde07743 Jena
KoordinatenN 50°58'11.22" E 11°37'10.80"
Höhe NN298 m
StartrichtungO-SO
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Jägerberg Landeplatz 2 für GSÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandThüringen
Gemeinde07743 Jena
KoordinatenN 50°58'02.00" E 11°37'13.00"
Höhe NN140 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Jägerberg Hauptlandeplatz GS/HGÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandThüringen
Gemeinde07743 Jena
KoordinatenN 50°58'00.55" E 11°37'44.50"
Höhe NN137 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 https://holfuy.com/de/weather/1122
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenwww.dgfc-jena.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Die gesetzlichen Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ sind einzuhalten.
2.    Die B 88 muss gem. Flugbetriebsordnung des DHV mit mindestens 50 m Sicherheitsabstand überflogen werden. Seitlich ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.
3.    Die Beeinträchtigung von Biotopen ist nicht gestattet. Abfälle dürfen nicht hinterlassen werden.
4.    Die vorhandenen Wanderwege sind auch während der Nutzung für Wanderer freizuhalten. Eine Anfahrt mit Kraftfahrzeugen ist nur auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. Gleiches gilt für das Abstellen der Kraftfahrzeu-ge. Das Befahren der nicht zu den Verkehrsflächen gehörigen Flurstücke ist nicht zulässig.
5.    Die Piloten sind in die Besonderheiten des Geländes und in die Auflagen durch den Geländehalter einzuweisen.
6.    Der Abflug zum Hauptlandeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen.
7.    Bei Nutzung des Hauptlandeplatzes ist der Siedlungsbereich mit ausreichender Höhe zu überfliegen.
8.    Zur Bahnlinie muss ein vertikaler und horizontaler Abstand von mindestens 50 m eingehalten werden.
 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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