1. Die gesetzlichen Bestimmungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Saaletal“ sind einzuhalten. 2. Die B 88 muss gem. Flugbetriebsordnung des DHV mit mindestens 50 m Sicherheitsabstand überflogen werden. Seitlich ist ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten. 3. Die Beeinträchtigung von Biotopen ist nicht gestattet. Abfälle dürfen nicht hinterlassen werden. 4. Die vorhandenen Wanderwege sind auch während der Nutzung für Wanderer freizuhalten. Eine Anfahrt mit Kraftfahrzeugen ist nur auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. Gleiches gilt für das Abstellen der Kraftfahrzeu-ge. Das Befahren der nicht zu den Verkehrsflächen gehörigen Flurstücke ist nicht zulässig. 5. Die Piloten sind in die Besonderheiten des Geländes und in die Auflagen durch den Geländehalter einzuweisen. 6. Der Abflug zum Hauptlandeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. 7. Bei Nutzung des Hauptlandeplatzes ist der Siedlungsbereich mit ausreichender Höhe zu überfliegen. 8. Zur Bahnlinie muss ein vertikaler und horizontaler Abstand von mindestens 50 m eingehalten werden.