1. Starts dürfen nur bei Gegenwind >15 km/h durchgeführt werden, damit im Hangaufwind der Landeplatz sicher erreicht werden kann. 2. Zur Straße und Eisenbahnstrecke muss mind. ein vertikaler und horizonta-ler Abstand von 50 Metern eingehalten werden. 3. Ausbildungs- und Tandemflüge sind nicht gestattet. 4. In den Grünlandbereichen dürfen keine Trittschäden verursacht werden.