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Hohrein
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz117 m
GeländehalterGleitschirm- und Hängegleiter e.V. Drei-Kaiser-Berge Waldstetten
BemerkungEinweisung durch den Geländehalter erforderlich!
Anreise
 
Hohrein StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde73037 Göppingen, ST Hohenstaufen
KoordinatenN 48°44'28.28" E 9°41'41.01"
Höhe NN510 m
StartrichtungSSW
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
 
Hohrein LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde73037 Göppingen, ST Hohenstaufen
KoordinatenN 48°44'07.88" E 9°41'50.25"
Höhe NN393 m
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttps://www.flieger-waldstetten.de/
Bergbahn 
 
Auflagen
  1. Aus Gründen des Artenschutzes (§ 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz) dürfen die Start- und Landeplätze vom 1. März bis einschließlich 31. Juli eines jeden Jahres nicht genutzt werden.
  2. Der Flugbetrieb darf nur in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern bzw. Pächtern der Wiese erfolgen.
  3. Der Zugang zu den Start- und Landeplätzen hat zu Fuß zu erfolgen.
  4. Auf Wegenutzer und andere Erholungssuchende ist bei Nutzung der Start- und Landeflächen Rücksicht zu nehmen.
  5. Streuobstbestände dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  6. Ein Start darf nur bei einem gleichmäßigen, turbulenzfreien Wind aus südsüdwestlichen Richtungen (ca. 210°) erfolgen. Bei stärkerem Seitenwind oder turbulenten Windverhältnissen sind keine Starts zulässig.
  7. Die Sicherheitsmindesthöhen zu Gebäuden, Straßen, Stromleitungen, etc. sind während des gesamten Fluges gemäß Flugbetriebsordnung (FBO) und SERA 5005f zwingend einzuhalten.
  8. Ohne das Auffinden von Aufwinden nach dem Start muss der Hang rechtzeitig und mit einer ausreichenden Flughöhe in Richtung Landeplatz verlassen werden.
  9. Hinderniswirkungen, die von den bewirtschafteten Flächen rund um die beantragte Landefläche ausgehen können (z.B. Maisanbau, etc.) und einen Landeanflug erschweren, sind vom Geländehalter regelmäßig und jahreszeitenbedingt abzuschätzen. Gleiches gilt für den Landeplatz selbst. Gegebenenfalls ist der Flugbetrieb während der Bewirtschaftung der Fläche vorrübergehend zu unterbrechen.

 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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