1. Piloten benötigen vor ihrem Erstflug eine Geländeeinweisung durch den Geländehalter bzw. durch dessen beauftragten Vertreter. 2. Bei Nordwind sind wegen Turbulenzbildung an der vorgelagerten Waldkante keine Starts gestattet. 3. Zu den Schneelanzen und den Flutlichtbeleuchtungsmasten ist ausreichender Abstand einzuhalten. 4. Es gelten die Auflagen und Nebenbestimmungen der Naturschutzfachlichen Stellungnahme der Kreisverwaltung Mittelsachsen vom 14.04.2023 (Az: 23.4-5541-0415-2022-09).