1. Die Vereinbarung zur Regelung des Flugbetriebes zwischen der Luftsportgemeinschaft Hotzenwald e.V. und dem Delta-Club Condor e.V. vom 28.07.2022 ist Bestandteil dieser Erlaubnis. 2. Gastpiloten und nicht mit dem Gelände vertraute Piloten sind durch den Geländehalter in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen. 3. Da im nördlichen Bereich des Startplatzes eine Starkstromleitung verläuft, ist hangparalleles Fliegen erst mit entsprechender Sicherheitshöhe gestattet. 4. Das Gelände ist für Piloten mit beschränktem und unbeschränktem Luftfahrerschein geeignet. Doppelsitzerflüge können durchgeführt werden. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet. 5. Der Landeplatz mit der Flurnummer 6048 / 20 (Meierhof) weist eine Kuppenlage auf. Hängegleiter dürfen dieses Gelände nur nutzen, wenn diese in die besonderen Verhältnisse eingewiesen worden sind. Die Piloten müssen entsprechend erfahren sein. 6. Für Toplandungen benötigen alle Piloten eine Einweisung durch den Geländehalter. 7. Toplandungen dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen durchgeführt werden. 8. Bei gleichseitigem Modellflugbetrieb ist der Flugbetrieb abzustimmen. 9. Der LP 4.1 befindet sich in leicht abschüssigem Wiesengelände mit Obstbaumbewuchs, ist im Anflug sehr anspruchsvoll und daher nur für erfahrene Piloten zum Landen geeignet. Piloten sind darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich der Hauptlandeplatz in Wehr anzufliegen ist und es sich bei dem LP 4.1 lediglich um einen Ausweich-Landeplatz handelt.