Gelände-Details
2025
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Auergang
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Eignung
Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Land
Deutschland
Höhendifferenz
257 m
Geländehalter
Drachenfliegerclub Kreis Olpe e.V.
Bemerkung
06.10.2025 Flugverbot wegen Afrikanischer Schweinepest (ASP)
Auf behördliche Anordnung ist der Flugbetrieb bis auf Weiteres untersagt.
Das Gelände liegt im ASP-Gebiet. Bitte beachtet die Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises – Verlassen der Wege ist nicht erlaubt.
Gastflieger bedürfen einer Einweisung und müssen sich beim DFC Olpe anmelden.
Anreise
Routenplanung mit Google Maps
Auergang SP
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Art des Geländes
Startplatz
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Gemeinde
57392 Schmallenberg
Koordinaten
N 51°08'54.92" E 8°11'07.73"
Höhe NN
695 m
Startrichtung
N-NO
Erschließung
zu Fuß
Hängegleiter
1-sitzig mit beschränktem LFS
Gleitschirme
1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung
Auergang LP
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Art des Geländes
Landeplatz
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Gemeinde
57392 Schmallenberg
Koordinaten
N 51°09'27.75" E 8°11'37.70"
Höhe NN
438 m
Erschließung
per Auto, zu Fuß
Hängegleiter
1-sitzig mit beschränktem LFS
Gleitschirme
1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung
Anreise
Routenplanung mit Google Maps
Wetter
DHV-Wetter
Wetternetz (Tel)
Web-Cam
Ansprechpartner
DFC Olpe e.V.
Informationen
https://www.dfcolpe.de/
Bergbahn
Auflagen
Piloten benötigen vor ihrem Erstflug sowohl am Start- als auch am Landeplatz eine Geländeeinweisung durch den Erlaubnisinhaber bzw. durch eine von ihm beauftragte Person.
Auf Wegenutzer und andere Erholungssuchende ist bei Flugbetrieb besonders Rücksicht zu nehmen. Eine Gefährdung Dritter ist auszuschließen.
Der Landeplatz ist stets rechtzeitig und mit ausreichender Sicherheitshöhe anzufliegen.
Der Startplatz darf nur genutzt werden, wenn die Oberflächenbeschaffenheit sichere Starts gewährleistet.
Bei Schulungsbetrieb muss sowohl am Start- als auch am Landeplatz je ein Fluglehrer anwesend sein.
Die Betriebsabsprache mit dem Segelflugplatzbetreiber des Sonderlandeplatzes Rennefeld vom 20.01.2025 ist einzuhalten. Bei Flügen ist die Platzrunde der Segelflieger weiträumig zu meiden. Der Flugplatz ist über Funk über Beginn und Ende des Flugbetriebs zu informieren. Nach Möglichkeit ist während des Flugbetriebs die Platzfrequenz zu nutzen, um Konflikte zu vermeiden.
Das Fluggelände darf ganzjährig genutzt werden. Die tatsächlichen Flugtage mit Anzahl der Starts sind am Ende eines Jahres (31.12.) an die Untere Naturschutzbehörde zu melden.
Der Flugbetrieb ist ausschließlich tagsüber gestattet.
Die Windfahne und/oder Windsack werden lediglich bei Flugbetrieb aufgestellt und sind am Ende eines jeden Flugtages wieder zu entfernen.
Nach der Landung ist die Grünlandfläche umgehend zum im Norden angrenzenden Wirtschaftsweg zu verlassen.
Die Piloten sind darüber zu informieren, dass nach Möglichkeit im östlichen Bereich der Landefläche gelandet werden soll, um einen größtmöglichen Abstand zum geschützten Gewässersystem im Westen einzuhalten.
Der Abflug- und Landekorridor ist zwingend einzuhalten. Starten und Landen außerhalb dieses Korridors ist nicht zulässig.
Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.
Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.
Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an:
[email protected]
.
Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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