1. Der Flugbetrieb ist einzustellen, wenn sich eine Schafherde weniger als 200m vom Start- und Landeplatz entfernt befindet. Schafherden dürfen nicht überflogen werden.
2. Vom 1. Mai eines jeden Jahres an ist das Startfeld auf einen 30m breiten Streifen begrenzt. In dieser Zeit ist das heranwachsende Gras besonders zu schonen. Der Flugbetrieb ist jeweils 3 Wochen vor der Mahd einzstellen. Dieser Termin ist mit dem Pächter, Herrn Wunderlich abzusprechen.