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Netphen
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz40 m
GeländehalterSchneider Gundolf
BemerkungBitte unbedingt beachten: Gäste dürfen nur nach Einweisung und in Absprache (Zeiten, Parken etc.) mit dem Geländehalter fliegen.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Netphen StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde57250 Netphen
KoordinatenN 50°55'13.16" E 8°04'40.83"
Höhe NN360 m
StartrichtungNW
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
 
Netphen LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde57250 Netphen
KoordinatenN 50°55'14.00" E 8°04'35.00"
Höhe NN320 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationen 
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Zur in der Nähe befindlichen Hecke am südwestlichen Rand der genutzten Flurstücke (möglicher Neuntöter Brutplatz) ist aus Gründen des vorbeugenden Vogelschutzes ein Abstand von mind. 50 m einzuhalten. Während des Flugbetriebs ist der 50 m Abstand in geeigneter Weise für die Flieger kenntlich zu machen.
2.    Ausbildungsbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn die Witterungsbedingungen sichere Flüge auch für Flugschüler gewährleisten.
3.    Zur Stromleitung ist ein ausreichend großer Abstand zu halten. Bei der Gefahr der Abdrift auf die Stromleitung durch Windeinflüsse, ist der Flugbetrieb einzustellen.
4.    Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den befestigten Wegen geführt und abgestellt werden.
5.    Für den Flugbetrieb notwendige Markierungen der Start- und Landebereiche sind so zurückhaltend als möglich auszuführen. Die Markierungen dürfen nur unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Flüge angebracht werden und sind am Ende der Flugaktivitäten wieder restlos zu entfernen.
6.    Der Flugbetrieb darf nur zwischen 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang stattfinden.
7.    Lärm ist zu vermeiden. Der Betrieb einer Seilwinde ist nicht zulässig.
8.    Die allgemeine Erholungsfunktion im betroffenen Landschaftsraum darf nicht eingeschränkt werden.

 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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