1. Bei Flügen mit Höhen von mehr als 3000 ft MSL und einem nachfolgenden Überflug des Sonderlandeplatzes Wasserkuppe müssen die Piloten ein Flugfunkgerät mitführen. Es ist dann die Funkverbindung zum Sonderlandplatz Wasserkuppe auf er Platzfrequenz herzustellen.
5. Dei Nutzung des Geländes wird auf folgende Zeiten festgelegt:
- Vom 01.04. bis 31.10. Flugbetrieb von 9:oo Uhr morgens bis 19:0 Uhr abends (im Oktober muss die letzte Landung 1 Stunde vor Sonnenuntergang erfolgen).
- Vom 01.11. bis 28.02. von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
- Vom 01.03. bis 31.03. von 9:00 Uhr morgens bis 17:00 Uhr.
6. In dem im Anhang befindlichen Luftbild ist der Flugsektor eingezeichnet. Die nördlich und nordöstlich davon liegenden Flächen dürfen von diesem Startplatz aus nicht beflogen werden. Entsprechende Regelungen und Informationen sind an die Flugschüler und Piloten von den mit der Aufsicht betrauten Person weiter zu geben. Diese Informationen sind ebenfalls auf Informationstafeln am Gelände darzustellen.
7. Am Fußpunkt des Startplatzgrundstückes darf bei der in der Örtlichkeit gemeinsam besichtigten Einfahrt in die Htuefläche lediglich ein Transportfahrzeug der Flugschule für die Dauer des Schulungsbetriebes abgestellt werden. Dieses Fahrzeug ist deutlich sichtbar mit einer Kopie der entsprechenden Genehmigung hinter der Windschutzscheibe zu kennzeichnen. Alle anderen Fahrzeuge sind im Bereich des Parkplatzes am Friedhof in Sieblos abzustellen. Die Piloten haben von dort aus den Startplatz ausschließlich zu Fuß anzulaufen. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen jeder Art ist ausdrücklich untersagt. |