2. In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. August sind Landungen auf dem Landeplatz 2 in der Salmaue nicht gestattet. Auf beiliegende Karte wird Bezug genommen.
3. Beim Überflug der Straße zum Landeplatz 2 ist ein horizontaler und vertikaler Mindestabstand von 50m einzuhalten.