1. Bei Flugbetrieb muss der kreuzende Feldweg zum Beispiel mit einem Warnschild oder einer Person abgesichert sein. Eine Gefährdung von Personen oder des möglichen Verkehrs muss ausgeschlossen sein.
2. Flüge und Landungen dürfen geländebedingt nur in die auf der Karte durch Pfeilmarkierung eingetragene Richtung durchgeführt werden.
3. Bei Ausbildungsbetrieb müssen die Flugschüler bereits den Kurvenflug beherrschen.
4. Da bei Windrichtungen um West die Landungen mit Seitenwind erfolgen müssen, sind Ausbildungsflüge nur bei Windgeschwindigkeiten bis 5 km/h möglich.
5. Kraftfahrzeuge sind ausnahmslos auf dem in der Nähe befindlichen Wanderparkplatz abzustellen. Abfälle dürfen nicht hinterlassen werden. |