1. Das Betreten von schutzwürdigen Flächen, wie z.B. angrenzende Brachen und Hecken, ist nicht gestattet.
2. Flugbetrieb ist nur für Piloten mit unbeschränkten Luftfahrerschein zulässig.
3. Zum Geländerelief ist ein möglichst hoher vertikaler Abstand zu halten.
4. Während der Brutzeit, insbesondere vom 1.April bis 31. Juli eines jedes Jahres, ist auf die Vogelwelt verstärkt Rücksicht zu nehmen.
5. Außenlandungen sind unbedingt zu vermeiden.
7. Kraftfahrzeuge sind auf dem Parkplatz gegenüber des Duchrother Friedhofes abzustellen. Start- und Landeflächen dürfen nicht von Kraftfahrzeugen angefahren werden. |