1. Die Erlaubnis gilt nur für Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein (B-Schein).
2. Bei Starts mit "Nullwind" ist direkt die Position bzw. der Landeplatz anzufliegen und der Landeanflug einzuleiten.
4. Die Straße L 189 sowie die Ortschaft Erden dürfen nicht überflogen werden.
5. Die Bundesstraße B 53 muss mit einer Sicherheitshöhe von 50 m überflogen werden.
6. Alle Piloten müssen vor dem ersten Flug auf diesem Gelände vom Halter eingewiesen werden. |