1. Flugbetrieb darf nur von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr stattfinden.
2. Flugbetrieb darf nur stattfinden, wenn er von der Westallgäuer Flugschule geleitet und beaufsichtigt wird.
3. Das Überfliegen der Wildeinstände ist zu vermeiden. Dies betrifft in erster Linie die bewaldeten Tobel der Salmaser Höhe.