1. Das Naturschutzgebiet "Nisteraue" darf nicht überflogen werden.
2. Eine horizontale Annäherung an die Grenzen des Naturschutzgebietes von weniger als 200m ist nicht gestattet.
3. Während der Brutzeit vom 15. April bis zum 15. August eines jeden Jahres dürfen keine Abflüge nach Norden erfolgen. Über dem Nordhang muss eine Mindestüberflughöhe von 300 m GND eingehalten werden. |