Geländespezifische Auflagen für Windenschlepp am Südwest-Hang: 1. Der Pilot muss die erforderliche Windenschleppstart-Berechtigung besitzen. 2. Der Windenführer muss eine gültige WF-Berechtigung besitzen. 3. Der Grundstückseigentümer muss der Nutzung zustimmen.