1. Flüge in niedriger Höhe über den verbuschten Bereichen (alte Obstbäume, Hecken usw.) sind weitgehendst zu vermeiden. Dies gilt insbesondere während der Vogelbrutzeit vom 01.04. bis zum 31.07. eines jeden Jahres.
2. Vor dem ersten Flug ist eine Einweisung durch den Erlaubnisinhaber oder eine von ihm beauftragte Person erforderlich.