1. Der Zugang zur Startfläche darf nur zu Fuß über öffentliche Wege erfolgen. Eine Auffahrt mit KfZ ist nicht gestattet.
2. Es dürfen sich max. 15 Gleitschirme gleichzeitig im Hangaufwindband befinden.
3. Bei gleitzeitigem Flugbetrieb auf dem Schleppgelände Kella dürfen keine Starts vom Kella-Berg durchgeführt werden.