1. Starts und Landungen dürfen nur auf dem Grundstück Nr. 126 erfolgen. Angrenzende od. andere Grundstücke dürfen nicht überflogen werden.
2. Hängegleiter und Doppelsitzerflüge sind nicht gestattet.
3. Die Ausbildung auf diesem Übungsgelände ist nur für fortgeschrittene Anfänger, die bereits den Kurvenflug und Seitenwindlandungen beherrschen, möglich. |