1. Flugbetrieb darf nur von Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein durchgeführt werden.
2. Zu den Wochendhäusern muss während des Fluges ständig ein vertikaler Mindestabstand von 50 m gehalten werden. Ausnahmen sind geringere vertikale Abstände von 50 m in der Startphase.
3. Passagier- und Ausbildungsflüge sind nicht gestattet.
4. Die "Geländeordnung Dachstein" des Rhöner Drachen- und Gleitschirmfliegerverein e.V. ist einzuhalten. |