1. Störungen durch Niedrigflug sind zu vermeiden. Es ist eine möglichst hohe Flugdistanz zwischen Geländeoberfläche und Pilot einzuhalten. Dieses gilt insbesondere bezüglich der Avifauna/Vögel. Innerhalb der Brutzeit, bes. zw. 1.4. u. 31.07. muss eine Beeinträchtigung der Avifauna unterbleiben.
3. Das Fluggelände am "Humberg" darf nur von Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein beflogen werden.
5. Die auf dem Flugweg zum Landeplatz befindliche Stromleitung ist mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu überfliegen. Doppelsitzerflüge sind nicht gestattet. |