1. Störungen durch Niedrigflug sind zu vermeiden. Es ist eine möglichst hohe Flughöhe über der Geländeoberfläche einzuhalten. Innerhalb der Brutzeit besonders vom 1.4. - 31.06. eines jeden Jahres ist eine Beeinträchtigung der Avifauna zu vermeiden.
4. Vereinsmitglieder benötigen den beschränkten, Gastpiloten den unbeschränkten Luftfahrerschein. Eine Geländeeinweisung ist grundsätzlich für alle Piloten erforderlich. Bei der Einweisung ist auf die Besonderheiten des Landeplatzes hinzuweisen. (Stromleitung, Hindernisse, Bäume, Landerichtung.)
5. Starts dürfen nur bis zu einer Windgeschwindigkeit von max. 15 km/h durchgeführt werden. Bei Windgschwindigkeitne von über 15 km/h ist der Flugbetrieb einzustellen. |