1. Die Startflächen "Skischanze" ist auf den Bereich westlich der alten Skischanze (max. 100m oberhalb des Weges und max. 50m Abstand zum Wald) beschränkt.
2. Der Zugang zu den Hang mit Fluggerät darf nur auf direktem Wege vom Weg erfolgen. Wertvolle Vegetationsbestände sind zu schonen.
3. Es ist darauf zu achten, dass keine "Trampelpfade" oder Trittschäden an der Vegetation entstehen.
4. Starts dürfen nur nach Absprache mit dem Geländehalter erfolgen. Vor dem ersten Start sind die Piloten durch den Geländehalter in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen. Eine Besichtigung der Landefläche hat vor dem ersten Flug zu erfolgen.
5. Bei böigen Wind und Turbulenzgefahr durch die Lage der Startflächen in den Waldschneisen sind Starts nicht zulässig. Von der Startfläche "Wiesenquelle" darf bei Wind von über 10 km/h nicht gestartet werden.
6. Die an der Landefläche vorbeiführende B 317 muss mit mind. 50m über Grund überflogen werden. Die Piloten sind durch den Geländehalter auf die Bäume und den damit verbundenen Turbulenzgefahren im Landebereich hinzuweisen. |