1. Das Befahren und das Parken auf nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Wegen ist gem. § 3 Abs. 1 N.r.10 der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Hessicher Westerwald" verboten.
2. Zu den Liftseilen ist ausreichender Abstand zu halten.
3. Bei turbulenten Witterungsverhältnissen ist der Flugbetrieb einzustellen. |