1. Aus Vogelschutzgründen ist der Flugbetrieb zwischen 15. März und dem 15. Juli eines jeden Jahres auszusetzen. 2. Der Flugbetrieb und die erforderlichen Vorbereitungen dürfen frühestens zwei Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen werden. 3. Die Anzahl der Piloten, die das Gelände gleichzeitig nutzen ist auf 5 Personen beschränkt. 4. Der Anmarsch zum Fluggelände darf nur zu Fuß erfolgen. Kraftfahrzeuge sind in der Ortslage von Lautersheim abzustellen. 5. Die Piloten sind vor Aufnahme des Flugbetriebes mit den Auflagen vertraut zu machen. 6. Außenlandungen sind dringend zu vermeiden.