1. Um mögliche Beeinträchtigungen von Wiesenbrütern in der Dämmerungs-zeit zu vermeiden, darf der Flugbetrieb frühestens nach 10.00 Uhr aufge-nommen werden.
2. Über den Flugbetrieb ist ein Flugbuch zu führen. Darin müssen Datum, Uhrzeit, Pilot und besondere Vorkommnisse aufgeführt werden.