1. Starts dürfen nur bei nördlichen Winden durchgeführt werden. 2. Die Windverhältnisse müssen eine Startüberhöhung erwarten lassen und das sichere Überfliegen der Autobahn in ausreichender Höhe gewährleis-ten. Daher sind Starts nur bei ausreichendem Gegenwind zulässig. 3. Für Gleitschirmpiloten: Die Gleitschirmpiloten benötigen auf der Erdrampe besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Starttechnik. Daher dürfen nur erfahrene Piloten in Abstimmung mit dem Geländehalter Gleitschirmstarts durchführen. 4. Ist keine Startüberhöhung zu erfliegen, ist unverzüglich und rechtzeitig der Landeplatz in Riol anzufliegen. 5. Zur Autobahn ist ein horizontaler und vertikaler Abstand von mind. 100 m einzuhalten. Geräteleistung und Pilotenkönnen müssen dies gewährleisten. 6. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung durch den Ge-ländehalter in die speziellen Geländeverhältnisse (Start- und Landeflächen). 7. Ausbildungsflüge und Doppelsitzerflüge sind nicht gestattet. 8. Der Bescheid der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 25.01.1999 ist Be-standteil der luftrechtlichen Erlaubnis. 9. Die Landeeinteilung sollte nach Möglichkeit nicht über der Wasserskianlage erfolgen. Dies gilt insbesondere für Hängegleiter. 10. Die Abspannung der Wasserskimasten ist zu markieren (z.B. mit Flatter-band).