1. Gleitschirmpiloten benötigen die B-Lizenz; Hängegleiterpiloten die A-Lizenz. 2. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in das Gelände und die Auflagen (u.a. Sicherheit, Starttechnik, Landeplatz, Luftraumstruktur). 3. Gleitschirmpiloten müssen die Rückwärtsaufziehmethode sicher beherrschen. Die Windverhältnisse müssen einen sicheren Start ermöglichen. 4. Ausbildungsflüge für die Gleitsegel (GS) A-Lizenz sind nicht zulässig. Ausbildungsflüge für die Hängegleiter (HG) A-Lizenz oder die HG / GS B-Lizenz dürfen nur von fortgeschrittenen Flugschülern unter Anwesenheit eines Fluglehrers am Startplatz durchgeführt werden. 5. Doppelsitzerflüge dürfen nur bei günstigen Witterungsbedingungen und der Zustimmung des Vereinsvorstands durchgeführt werden. Die Doppelsitzerpiloten müssen besonders erfahren sein. 6. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe über der „Sieg“ zu erfolgen. 7. Der Verkehr auf der Zufahrt zum Startgelände darf nicht behindert werden.