1. Der Geländehalter hat durch genaue Einweisung dafür Sorge zu tragen, dass sich der Flugbetrieb auf die angegebenen Start- und Landeflächen beschränkt. 2. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaftswege für den landwirtschaftli-chen Verkehr frei bleiben. 3. Alle Piloten sind auf die Luftraumstruktur und auf die Nähe der Kontrollzo-ne Fritzlar hinzuweisen. Ein Einflug in die Kontrollzone darf nur mit Zu-stimmung des Towers Fritzlar erfolgen. Vor Aufnahme des Betriebes sind alle Piloten in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen. 4. Schleppbetrieb darf nur in Anwesenheit des Ausbildungsleiters der Flug-schule AFS stattfinden.