Gelände-Details

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Niederlibbach
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz45 m
GeländehalterGleitschirmfreunde Taunusstein 1995 e.V.
BemerkungDas Gelände Niederlibbach ist der Übungshang der Gleitschirmfreunde Taunusstein bei Nordostwind. Höhendifferenz 50m. Gäste nach Einweisung willkommen. Am Besten mit Verein vorher Kontakt aufnehmen.
Anreise
 
Niederlibbach StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandHessen
Gemeinde65232 Taunusstein
KoordinatenN 50°12'05.66" E 8°10'02.30"
Höhe NN365 m
StartrichtungN-NO
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Niederlibbach LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandHessen
Gemeinde65232 Taunusstein
KoordinatenN 50°12'12.09" E 8°10'14.04"
Höhe NN320 m
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.gleitschirmfreunde-taunusstein.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1. Zur Straße L 3570 ist ein horizontaler und vertikaler Abstand von mind. 50 m einzuhalten.

2. Die Landeeinteilung darf nicht über der Straße erfolgen.

3. Starts dürfen nicht durchgeführt werden, wenn sich auf dem unterhalb vorbeiführendem Feldwegeabschnitt z.B. ein landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fußgänger oder Radfahrer befinden. Personen dürfen nicht gefährdet werden.

4. Die Erlaubnis gilt jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang. In der Sommerzeit ist der Betrieb jedoch spätestens um 20:00 Uhr einzustellen. Bei Beerdigungen dürfen keine Starts durchgeführt werden.

5. Der Geländehalter hat die Piloten vor dem ersten Start in die Auflagen und Besonderheiten des Geländes einzuweisen. Die Zahl der Piloten ist auf max. 15 beschränkt.

6. Sollten durch den Flugbetrieb Bruten geschützter Vogelarten gefährdet werden, so sind die Flüge auszusetzen, bis die Jungvögel ausgeflogen sind.

7. Der Aufstieg zum Startplatz hat ausschließlich zu Fuß zu erfolgen.

8. Kraftfahrzeuge sind so abzustellen, dass eine Behinderung des landwirtschaftlichen Verkehrs ausgeschlossen ist. Das Befahren von Feld- und Waldwegen ist nicht gestattet und müsste ggf. bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. Gemeinde beantragt werden.

9. Der Verein Gleitschirmfreunde Untertaunus 1995 e.V. hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Abfälle auf dem Gelände liegen bleiben. Es dürfen keine Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Grünlandflächen und landwirtschaftlichen Wegen verursacht werden.

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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