1. Der Zugang zu den Startplätzen erfolgt ausschließlich zu Fuß. Kraftfahrzeuge sind auf den öffentlichen Parkplätzen (Rossbühl, Skilift Parkplätze) abzustellen. Der von der Landstraße L 92 zum Startplatz Sandkopf abzweigende Forstweg "Sandkopfweg" darf nicht als Parkfläche genutzt werden und ist als Holzabfuhrweg uneingeschränkt für den LKW-Verkehr freizuhalten.
2. Startfläche Rossbühl: Der Flugbetrieb hat vom Schutzgebiet hinaus in Richtung Westen zu führen. Tiefes Fliegen über dem Schutzgebiet ist nicht zulässig. Flüge über dem Schutzgebiet mit mehr als 300 m über Grund bei thermischen Bedingungen sind erlaubt. Die Flughöhe muss eine zuverlässige Erreichung des Landeplatzes außerhalb des Schutzgebietes ermöglichen. Ein Höhenmesser ist mitzuführen. Der Betrieb darf frühesten 2 Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen werden. Der letzte Start darf spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
3. Startfläche Sandkopf: Der Flugbetrieb hat vom Schutzgebiet hinaus in Richtung Süden (Landeplatz) zu führen. Tiefes Fliegen über dem Schutzgebiet ist nicht zulässig. Flüge über dem Schutzgebiet mit mehr als 300m sind bei thermischen Bedingungen erlaubt. Die Flughöhe muss eine zuverlässige Erreichung des Landeplatzes außerhalb des Schutzgebietes ermöglichen. Ein Höhenmesser ist mitzuführen. Der Betrieb darf frühestens 2 Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen werden. Der letzte Start darf spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden. Über den Betrieb am "Sandkopf" ist ein Flugbuch zu führen.
4. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Insbesondere die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche und die dazugehörigen Auflagen sind den Piloten näher zu erläutern. Die Piloten sind darauf hinzuweisen, dass die Auflagen zwingend einzuhalten sind.
Auflagen Landeplatz Nockenbauernhof:
1. Der Landebereich ist bei Flug– und Schulungsbetrieb mit Hinweistafeln nach § 46 Abs. 2 Luft VZO abzusichern. Ausbildungsflüge sind zwingend mit Funkunterstützung und Fluglehrer am Landeplatz/Startplatz durchzuführen.
2. Bei nördlichen Winden können am LP und auf dem Flugweg zum LP Leesituationen entstehen, die vom Startplatz aus evtl. nicht erkannt werden: Deshalb kein Start bei nördlichen/östlichen Winden > 15 km/h.
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