Gelände-Details

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Schoden
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz138 m
GeländehalterDie Moselfalken e.V.
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Schoden StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde54441 Schoden
KoordinatenN 49°38'30.49" E 6°35'35.92"
Höhe NN279 m
StartrichtungWSW
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
 
Schoden LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde54441 Schoden
KoordinatenN 49°38'25.72" E 6°35'08.14"
Höhe NN141 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
BemerkungZur Landung muss eine Bahnstrecke mit Hochspannungsleitungen überflogen werden. Bei stärkerem Südwind wird das Erreichen des Landeplatzes schwierig. Ein Notlandeplatz befindet sich auf der anderen Saar-Seite.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Schoden ToplandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde54441 Schoden
KoordinatenN 49°38'30.74" E 6°35'37.08"
Höhe NN281 m
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
 
Schoden NotlandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde54441 Schoden
KoordinatenN 49°38'18.00" E 6°35'18.00"
Höhe NN171 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 http://holfuy.hu/de/data/237
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationen 
Bergbahn 
 
Auflagen
  1. Jeder Pilot muss vom Erlaubnisinhaber in die Hanglandetechnik und die geländespezifischen Besonderheiten eingewiesen werden. Starts dürfen nur mit Genehmigung des Geländehalters erfolgen.

  2. Am Startplatz ist eine Startabbruchlinie festzulegen. Das Abheben hat vor dieser Linie zu erfolgen, anderenfalls muss der Start rechtzeitig abgebrochen werden.

  3. Die L 138 und die in der Nähe der Landefläche vorbeiführende Eisenbahnlinie sind mit mindestens 50 m Höhe zu überfliegen. Anderenfalls ist rechtzeitig die Notlandefläche anzufliegen.

  4. Kann unmittelbar nach dem Start keine Höhe gewonnen werden, ist die Landefläche sofort anzufliegen, um mit ausreichender Höhe Straße und Eisenbahn zu überfliegen.

  5. Bei Gesellschaftsjagden darf der Flugbetrieb nicht aufgenommen werden. Der zuständige Jagdpächter gibt die Termine dem Geländehalter bekannt.

  6. Der Flugbetrieb ist eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang zu beenden.

  7. Es dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.

  8. Es ist gemäß §24 Abs. 2 Nr. 12 des Landespflegegesetzes verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September, Hecken / Büsche zu roden, abzuschneiden oder abzubrennen.

  9. Zusätzliche Auflagen für den Schulungsbetrieb:

  1. Der Abflug zum Landeplatz muss rechtzeitig und mit ausreichender Sicherheitshöhe erfolgen.

  2. Keine Starts bei Rücken- oder Seitenwind. In der Schneise sind Windrichtungsanzeiger anzubringen.

  3. Flugschüler müssen durch einen Fluglehrer jeweils an Start- und Landeplatz während des kompletten Fluges über eine sichere Funkverbindung betreut werden.

  1. Zusätzliche Auflagen für Toplandungen:

  1. Für Toplandungen ist eine Einweisung durch den Geländehalter erforderlich.

  2. Toplandungen sind zulässig, wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist, der Pilot die Toplandetechnik beherrscht und die thermische bzw. dynamische Windsituation eine sichere Landung erwarten lässt.

  3. Die Nutzung der Startfläche (Flurstück 60/1) ist nur zulässig, wenn der Luftraum frei ist. Dabei ist insbesondere auf Piloten Rücksicht zu nehmen, die die Toplandefläche anfliegen.

  4. Die Toplandefläche darf nicht für den Schulungsbetrieb genutzt werden.


 

 
  Hinweis:
Bei der Suche im Feld „Geländename“ Umlaute bitte als ae, oe und ue eingeben.

Anmerkung:
In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: [email protected].

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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