Ort
DHV Geschäftsstelle
Termin
Samstag, 09.11 bis Sonntag, 10.11.24
Online Anmeldung
06.11.23 - 00:00 bis 01.11.24 - 00:00 Online anmelden Informationen zur online Anmeldung
Weitere Informationen
Wer eine Nach-/Ergänzungs-/Wiederholungs-Prüfung zum/-r Fluglehrer/-in machen möchte, kann sich bitte hier anmelden.
(Wer bereits für den vorherig stattfindenden Fluglehrer-Lehrgang (Refresher) angemeldet ist, braucht sich hier NICHT extra anmelden!)
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 160,50 € und wird nachträglich in Rechnung gestellt.
Fluglehrerprüfung
Zur Fluglehrer-Prüfung antreten dürfen Fluglehrer-Anwärter/-innen, die folgende Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise zum Lehrgang, bzw. zur Prüfung erbringen:
► Nachweis von min. 150 bestätigten Praktikumsstunden im Ausbildungsnachweis für Fluglehrer
► Nachweis über einen Erste-Hilfe-Lehrgang (nicht älter als 3 Jahre)
► Personalausweis oder Reisepass
► Schriftlicher Unterrichtsentwurf der Lehrprobe in 3-facher Ausfertigung
Die ebenfalls erforderlichen ► Prüfungsvideos für die Praxisprüfung und die praktische Lehrprobe können innerhalb 36 Monate nachgereicht werden (mögliche Formate sind AVI, WMV, MPG).
Die Prüfung findet am auf die Lehrgangstage folgenden Wochenende in der DHV-Geschäftsstelle in 83703 Gmund-Dürnbach, Am Hoffeld 4 statt. Der große Windsack vor dem Gebäude ist schon gut von der Hauptstraße zu sehen. Parkplätze vor dem Haus. Wartezeiten sind am besten in einem der drei Cafés im Ortszentrum Dürnbach (3 Minuten Gehzeit) zu verbringen.
Zur Prüfung erwartet dich die vom DHV berufene dreiköpfige Prüfungskommission, sowie der Lehrgangsleiter. Vor der mündlichen Prüfung hält der Kandidat seine Lehrprobe. Die notwendigen Lehrmittel und Medien (Whiteboard, Flipchart, Beamer, Gurtzeugaufhängung, Flügelmodell) sind im Prüfungsraum vorhanden. Die Prüfungskommission fungiert als Teilnehmergruppe des Theorieunterrichts, es ist ausdrücklich gewünscht, dass diese in die Unterrichtsgestaltung mit einbezogen wird. Es wird die Ausarbeitung einer vollständigen Unterrichtseinheit erwartet. Wer bereits eine anderweitige Luftfahrt-Lehrberechtigung besitzt (Hängegleiter, Ultraleicht, PPL etc., Fluglehrer/-in aus der Schweiz) ist von der Lehrprobe befreit.
Die Prüfer unterbrechen die Lehrprobe, wenn sie einen ausreichenden Eindruck von Inhalt/Methodik/Didaktik/ gewonnen haben. Das ist in der Regel nach 10-20 Minuten der Fall. Anschließend beginnt die mündliche Prüfung, zunächst mit dem Sachgebiet, zu welchem das Lehrprobenthema gehört.
Nach der mündlichen Prüfung wird die praktische Prüfung, also die Prüfungsvideos des Kandidaten bewertet. Die Videos sollten eines der folgenden Formate besitzen (AVI, WMV, MPG).
In der Theorieprüfung werden die einzelnen Sachgebiete (Flugpraxis, Meteorologie, Luftrecht, Aerodynamik und Technik, Navigation) getrennt bewertet. Nicht bestandene Sachgebiete können frühestens beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Die Nachprüfung nicht bestandener Sachgebiete kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers auch schriftlich erfolgen. Ausgenommen von der Möglichkeit der schriftlichen Nachprüfung ist das Sachgebiet Flugpraxis. Auch eine nicht bestandene Lehrprobe kann nicht schriftlich wiederholt werden.
Die Praxisprüfung (Prüfungsvideos) wird grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, also alle Prüfteile zusammen mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Bewertet die Prüfungskommission einen oder mehreren der drei Prüfteile (Startteil, Flugteil und Landeteil) mit nicht bestanden, wird ein nachgereichtes Prüfungsvideo dieser Prüfteile frühestens bei der nächsten Fluglehrerprüfung von der Prüfungskommission bewertet. Bewertet die Prüfungskommission einzelne Prüfungsaufgaben innerhalb eines Prüfteils (z.B. einen der drei Starts im Startteil) als nicht ausreichend, kann die Kommission entscheiden, dass das nachzureichende Video dieser Prüfungsaufgabe von einem Mitglied der Prüfungskommission außerhalb einer regulären Fluglehrerprüfung bewertet wird.
Der genaue zeitliche Prüfungsplan wird in den Tagen zuvor ausgearbeitet und per Mail an alle Teilnehmenden verschickt!
Teilprüfung: Video(s)
Solltest du nur ein oder mehrere Videos zur Prüfung einreichen wollen, musst du nicht unbedingt persönlich erscheinen, sondern kannst die Datei(en) vorab mailen an ausbildung@dhvmail.de mit dem Betreff "Einreichung FL-Prüfungsvideo".
Erteilung der Lehrberechtigung
Nach Vorlage der unter "Fluglehrerprüfung" genannten Nachweise, dem vollständigen Praktikum sowie dem Gutachten der Prüfungskommission über die bestandene Fluglehrerprüfung erhält der/die Kandidat/-in die Lehrberechtigung. Diese wird durch Eintrag in die Lizenz erteilt, d.h. der/die Fluglehrer/-in erhält vom DHV eine neue Lizenz mit Eintrag seiner Lehrberechtigung. Die Gültigkeit beträgt den Rest des Erteilungsjahres + 36 Monate.
Änderungen der Angaben sind möglich und werden dann natürlich schnellstmöglich mitgeteilt
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