1. Flüge in den Ort Warmensteinach sind wegen der beschränkten Notlandemöglichkeiten zu unterlassen.
2. Alle Piloten haben sich vor dem ersten Flug mit dem Fluggelände vertraut zu machen.
3. Piloten mit Höhenflugausweis dürfen nur in Anwesenheit eines Fluglehrers Flugübungen durchführen. Alleinflüge sind nur Luftscheininhabern gestattet.
4. Für Starts mit Hängegleitern ist der B-Schein erforderlich.
5. Doppelsitzerflüge sind nur mit Gleitsegeln gestattet. |