1. Gleichzeitiger Flugbetrieb von motorisierten und nichtmotorisierten Luft-sportgeräten bedarf der Zustimmung des Startleiters. Dieser legt auch die entsprechenden Platzrunden fest. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die besonderen Verhältnisse am Platz. Die Windenschleppseile sind so auszulegen, dass es zu keiner Gefährdung des UL-Flugbetriebs kommt. 2. Hangflugbetrieb am Übungshang: Starts dürfen nur bei eindeutigen Vor-windlagen oder Windstille durchgeführt werden. Der im unteren Bereich des Übungshanges kreuzende Weg ist abzusperren und / oder mit Stre-ckenposten abzusichern. Es muss sichergestellt werden, dass der Verkehr durch den Flugbetrieb nicht gefährdet wird.